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Landesrechnungshof Schwerin: Einsparungen durch Kreisgebietsreform
09.04.2009. Schwerin. Der Landesrechnungshof (LRH) hat dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern eine Beratende Äußerung nach § 88 Abs. 2 LHO zugeleitet, in der die deutlichen Einspareffekte der im Zuge der von der Landesregierung geplanten Kreisgebietsreform nachgewiesen sind (LT-Drucksache 5/2180 vom 26.01.2009, erhältlich unter www.lrh-mv.de). In diesem Zusammenhang hatte der LRH zwei externe Beratungsunternehmen hinzugezogen.
Auf Basis der gutachterlichen Arbeiten der VEBERAS im Konsolidierungsprojekt bei der Hansestadt Stralsund und unter Berücksichtigung der KGSt-Aufgabengliederung hat die VEBERAS für den LRH ein detailliertes Stellenbemessungssystem zu allen kreislichen Aufgaben entwickelt. Dieses System bietet aus aktuellen Arbeitsmengenerfassungen und optimierten mittleren Soll-Bearbeitungszeiten für alle Aufgabengruppen und Arbeitsvorgänge nachvollziehbare Aussagen über die jeweils erforderliche Stellenausstattung und lässt eine Darstellung der aufgaben- oder produktbezogenen Personalkosten zu.
Diese Grundlagenarbeit bietet jetzt einen verlässlichen Rahmen, um nach örtlicher Anpassung auch in anderen kommunalen Gebietskörperschaften zeitnah für alle Aufgabenbereiche den erforderlichen Stellenbedarf nachzuweisen.
Das System wurde vom LRH und der VEBERAS im März 2009 in der Enquete-Kommission "Kommunale Selbstverwaltung" des Landtages Mecklenburg-Vorpommern und Anfang April 2009 im Innenministerium bei der Konferenz der Oberbürgermeister und der Landräte vorgestellt.